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moses 09-14

Finanzierung der Kosten

Durch das Urteil des VerwG Regensburg (26.06.03) und durch den Bay. VerwGH in München (09.06.2005) wurde festgestellt, dass die Kosten der Inobhutnahme für ein anonym geborenes Kind der überörtliche Träger zu übernehmen hat (§89b II SGB VIII).

Anders ist es mit allen übrigen Kosten:

Für eine anonyme Untersuchung, für die anonyme Unterbringung der Frau vor und nach der Geburt und für die anonyme Geburt im Krankenhaus gibt es keinerlei öffentliche Mittel und auch keine Mittel von den Krankenkassen. Diese Kosten, auch die Kosten der Durchführung des Projektes übernimmt der Projektträger, in diesem Fall DONUM VITAE in Bayern e.V. Jedes Krankenhaus hat im Rahmen des Moses-Projekt damit Sicherheit der Kostenerstattung, sowohl für die anonyme Untersuchung, wie für die anonyme Geburt. Für die Unterbringung in der Pflegefamilie ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Kostenregelung durch das zuständige Jugendamt gesichert. Die Kosten für eine Geburt in einem Krankenhaus können bei Komplikationen derselben sehr hoch werden. Auch die Unterbringung der Mutter vor und nach der Geburt können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Wir bitten daher um solidarische Mithilfe bei der Bewältigung dieser Aufgabe.

Spenden können Sie für das Moses-Projekt auf folgende Bankverbindung:

DONUM VITAE in Bayern e.V.
Kennwort MOSES
Stadtsparkasse München
Konto-Nr. 120 600
BLZ:  701 500 00

Mit Ihrer Spende helfen Sie mit, dass wir noch mehr Frauen in ihrer Not erreichen und somit Leben und Gesundheit von Mutter und Kind schützen können.

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